Familienrecht

„Scheiden tut weh!“ So einfach und banal dieser Satz klingt, so richtig ist er auch. Und wiederum falsch. Denn der entschlossene Gang zum Scheidungsrichter ist meist der erste Schritt in ein neues Leben.

Oft müssen größere Kompromisse geschlossen werden als in den „guten Zeiten“, und mancher Kompromiss entpuppt sich im Nachhinein als faul und schädlich. Damit es dazu nicht kommt, vertritt und berät Sie die Kanzlei in allen familienrechtlichen Angelegenheiten: in Ehescheidungs- und Kindschaftssachen, bei der Berechnung und Abänderung des Unterhalts, bei der Ausge­staltung der elterlichen Sorge und des Umgangsrecht sowie bei der Vermögensauseinandersetzung bei der Trennung.

Manch Zweifel ist begründet, mancher nicht: Auch in Vaterschaftssachen stehe ich Ihnen zur Seite. 

Bei allen familienrechtlichen Fragestellungen profitieren Sie von unseren Kenntnissen aus dem erfolgreich abgeschlossenen theoretischen Teil des Fachanwaltslehrganges Familienrecht und den regelmäßigen Forbildungen.